Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag interessiert sich zunehmend für das geplante Sicherheitsabkommen zwischen Deutschland und Ägypten. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Dr. Franziska Brantner, Claudia Roth und weiterer Bundestagsabgeordneter der Grünen erklärte Berlin bereits am 31. Mai, das Abkommen befinde sich in einem „fortgeschrittenen Verhandlungsstadium“ und solle möglichst bald unterzeichnet werden (erschienen in junge Welt am 14.6.2016).
Die anlässlich der jüngsten Ägyptenreisen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gestellte Anfrage wirft einen Blick darauf, ob die Polizeikooperation mit Kairo in Einklang mit der Einhaltung von Menschenrechtsstandards in Ägypten steht. So achte die Bundesregierung bei der polizeilichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie das Gelten demokratischer und rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze, heißt es in dem Dokument.
Bei Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen sowie Nichteinhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze werde die polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen Staaten reduziert oder komplett eingestellt, so Berlin in dem Antwortschreiben. In welcher Form sich die Bundesregierung über durch Sicherheitskräfte verübte Menschenrechtsverletzungen informiert bleibt derweil schleierhaft, denn Nichtregierungsorganisationen und die Presse berichten immer wieder über die anhaltende Folterpraxis in Polizeiwachen am Nil. Zudem mehren sich Vorfälle, in denen Sicherheitskräfte verdächtigt werden außergerichtliche Tötungen durchgeführt zu haben. Die Menschenrechtsgruppe Al-Nadeem, die psychologische Betreuung für Folteropfer anbietet, spricht in einem neuen Bericht von über 1000 außergerichtlichen Exekutionen seit 2014.
In der parlamentarischen Anfrage fragen die Grünen derweil auch nach der Handhabung der Endverbleibsklausel bei Waffenexporten. 2011 waren nach Ägypten gelieferte G36-Gewehre in Libyen aufgetaucht, nach deren Verbleib die Abgeordneten nun fragen. Während die Bundesregierung keine neuen Details zu dem Vorfall bekanntgibt, verweist sie auf die 2015 eingeführten Post-Shipment-Kontrollen, die die Sicherstellung der Endverbleibsklausel zum Ziel habe. Diese besagt, dass sich Empfängerstaaten deutscher Rüstungsgüter dazu verpflichten die gelieferten Waffen nicht an Dritte weiterzugeben. Seit Einführung dieser Regelung durch die Regierung Gerhard Schröder wurde sie jedoch wiederholt als unzureichend und unkontrollierbar kritisiert.
Die Post-Shipment-Kontrollen sehen vor, dass ausländische Empfängerstaaten Deutschland das Recht zu Vor-Ort-Kontrollen einräumen müssen. Hierfür sei in der Regel die Inaugenscheinnahme ausreichend, heißt es in einem Dokument des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Falle größerer Stückzahlen seien Stichproben vorgesehen.
Die Abgeordneten der Grünen konfrontieren Berlin derweil auch mit den Forderungen des EU-Parlaments die Ausfuhr von Militär- und Überwachungsausrüstung nach Ägypten auszusetzen, sofern es Belege dafür gebe, dass sie für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Bei der am 10. März angenommene nicht-legislative Entschließung des EU-Parlamentes handle es sich um eine politische Willensäußerung, die die Bundesregierung sehr ernst nehme, so Berlin. Eine rechtliche Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten sei daraus nicht abzuleiten. Mit anderen Worten: Berlin hat nicht vor sich dabei stören zu lassen Kairo enger in die migrationspolitische Abschottung Europas einzubinden.
Denn diese ist neben der Zusammenarbeit im Anti-Terror-Kampf auch weiter das oberste Ziel der Bundesregierung bei der Polizeikooperation mit Ägypten. Vor Ort gibt es unterdessen durchaus Befürworter einer solchen Kooperation. „Wenn Ägyptens Innenministerium geeignete Mittel und Technologien für die Kontrolle von Menschenmengen anstelle willkürlicher Gewalt nutzen würde, lehne ich diese Kooperation nicht ab“, so Khaled Daoud von der linksliberalen Verfassungspartei gegenüber jW.
© Sofian Philip Naceur 2016